Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Maklerverträge der INFINITY IMMOBILIEN.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen INFINITY IMMOBILIEN, vertreten durch Jörg Tonndorf (nachfolgend „Makler“), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über die Vermittlung von Immobilien, Grundstücken und Rechten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Makler ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsgrundlage
Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung oder durch die Annahme der Dienste des Maklers zustande. Der Makler ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Auftrag anzunehmen.
Der Makler wird im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Maklerpraxis tätig. Der Makler ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrags geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
Der Makler ist nicht verpflichtet, die Bonität, Zahlungsfähigkeit oder Vertragstreue des Vertragspartners zu prüfen oder zu garantieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Pflichten des Maklers
Der Makler verpflichtet sich zur sorgfältigen Durchführung der übernommenen Maklertätigkeit. Dies umfasst insbesondere:
- Die Aufnahme und Bewertung der Immobilie sowie die Erstellung aussagekräftiger Exposés und Marketingmaterialien
- Die aktive Vermarktung der Immobilie über geeignete Vertriebskanäle
- Die Vorauswahl und Qualifizierung von Interessenten
- Die Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
- Die Vermittlung zwischen den Vertragsparteien bis zum Abschluss des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages
- Die Information des Kunden über den Stand der Vermittlungsbemühungen
Der Makler ist nicht verpflichtet, den Kunden auf mögliche rechtliche, steuerliche oder finanzielle Risiken hinzuweisen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben können. Für derartige Fragen wird dem Kunden empfohlen, fachkundigen Rat einzuholen.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Dem Makler alle für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen sowie alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen
- Den Makler unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Vermittlung von Bedeutung sein können
- Dem Makler Änderungen in den Verkaufs- bzw. Vermietungsbedingungen unverzüglich mitzuteilen
- Den Makler bei der Durchführung von Besichtigungen zu unterstützen und die Immobilie in angemessenem Zustand zu präsentieren
- Dem Makler unverzüglich mitzuteilen, wenn er selbst oder durch Dritte einen Vertrag über die vermittelte Immobilie abschließt
Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Makler übermittelten Informationen und stellt den Makler von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben resultieren.
5. Maklerprovision
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Kauf-, Miet- oder sonstiger Vertrag über die vermittelte Immobilie zustande kommt.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der im Maklervertrag getroffenen Vereinbarung bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
Die Provision ist fällig und zahlbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. nach Unterzeichnung des Mietvertrages. Bei Ratenzahlung oder anderen Sonderregelungen im Kaufvertrag wird die Provision mit Vertragsabschluss in voller Höhe fällig.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag:
- Unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen wird
- Mit einem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Maklerauftrages zustande kommt
- Durch nahestehende Personen oder Unternehmen des Kunden oder des vom Makler nachgewiesenen Interessenten geschlossen wird
6. Alleinauftrag
Wurde ein Alleinauftrag vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, während der Laufzeit des Auftrags keine weiteren Makler mit der Vermittlung der Immobilie zu beauftragen und die Immobilie nicht selbst oder durch Dritte zu vermarkten.
Bei Verstoß gegen die Alleinauftragsvereinbarung ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision auch dann zu zahlen, wenn der Vertrag durch einen anderen Makler oder ohne Makler zustande kommt.
Der Alleinauftrag wird für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt
- Der Kunde dem Makler unrichtige oder unvollständige Informationen gegeben hat
- Die Immobilie nicht mehr verfügbar ist oder nicht vermarktet werden kann
Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
8. Haftung
Der Makler haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, es sei denn, dem Makler war oder musste die Unrichtigkeit bekannt sein.
Der Makler haftet nicht für das Zustandekommen eines Vertrages oder für die Erfüllung der durch den vermittelten Vertrag begründeten Verpflichtungen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Makler verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Kunde stimmt zu, dass der Makler die Immobilie im Rahmen der Vermarktung mit Text, Bild und Daten in Print- und Online-Medien veröffentlichen darf. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Angabe von Namen und Anschrift des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Bereitstellung von Unterlagen
Der Kunde stellt dem Makler unentgeltlich alle für die Vermarktung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, insbesondere:
- Grundrisse und Lagepläne
- Energieausweis
- Baubeschreibung und Baugenehmigung
- Flurkarten und Grundbuchauszug
- Nachweise über bestehende Lasten und Rechte
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen
Die dem Makler überlassenen Unterlagen verbleiben im Eigentum des Kunden und werden nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben oder auf Wunsch des Kunden vernichtet.
11. Vermarktungskosten
Die üblichen Kosten für die Vermarktung der Immobilie (Erstellung von Exposés, Anzeigen, Online-Präsentation etc.) trägt der Makler.
Kosten für besondere Marketingmaßnahmen, die über das übliche Maß hinausgehen (z. B. professionelle Immobilienfotografie, Home Staging, Drohnenaufnahmen, 3D-Visualisierungen), werden nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Vereinbarung durchgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt.
12. Umgehungsverbot
Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen, den Provisionsanspruch des Maklers zu umgehen.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten direkt oder über Dritte zu kontaktieren und ohne Einschaltung des Maklers einen Vertrag abzuschließen.
Bei Verstoß gegen das Umgehungsverbot ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zu zahlen sowie den entstandenen Mehraufwand und Schaden zu ersetzen.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Maklervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Jena, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Fragen zu unseren AGB?
INFINITY IMMOBILIEN · Jörg Tonndorf
Closewitzer Straße 19, 07743 Jena
Telefon: +49 160 2866897 · E-Mail: info@immobilien-infinity.de
Stand: Februar 2026